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Praktische Ausbildung in der Pflichtstation Verwaltung an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer

Postuniversitäres verwaltungswissenschaftliches Ergänzungsstudium
Mit dem so genannten Speyer-Semester besteht für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare die Möglichkeit, im Rahmen ihrer dreimonatigen Pflichtstation Verwaltung ein postuniversitäres verwaltungswissenschaft-liches Ergänzungsstudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (DHV Speyer) zu absolvieren. Die DHV hat 18 Lehrstühle, 12 Honorarprofessoren und etwa 100 renommierte in- und ausländische Dozenten aus der beruflichen Praxis.

Studienangebote im Schwerpunkt Staat und Verwaltung
In einem besonderen, für alle Bundesländer offenen und auch international ausgerichteten Lernumfeld ist das Studienangebot darauf ausgerichtet, interdisziplinäre Zusammenhänge darzustellen und das Querschnittsdenken zu fördern.
Im Studienschwerpunkt Staat und Verwaltung können neben den Problemkreisen Öffentliche Aufgaben, Organisation und Verfahren auch Angebote aus den Problemkreisen Öffentliches Management, Europa und Internationales, Staat und Wirtschaft, ausgewählte Bereiche wie z.B. Arbeit und Soziales, Justiz und Inneres, Technik, Umwelt und Energie sowie Rechtberatung, Rechtsgestaltung und Wissenschaftsmanagement ausgewählt werden. Mit Rhetorik- und Fremdsprachenkursen und der Vermittlung von Präsentations- und Verhandlungstechniken oder der Mediation wir das Angebot abgerundet.

Nutzungmöglichkeiten
Mit einer interessens- und neigungsentsprechenden Auswahl aus über 100 Vorlesungen, Seminaren, projektbezogenen Arbeitsgemeinschaften, Übungen und Kolloquien, hat es die Hörerin und der Hörer selbst in der Hand, die Studienzeit zum Blick über den Tellerrand der Juristenausbildung hinaus zu nutzen.
Sehr positiv wirkt sich dabei das besondere Betreuungsverhältnis bei den einzelnen Veranstaltungen aus. Nicht selten werden nur 8-10 Hörerinnen und Hörer von sehr erfahrenen Dozenten (ehemalige Bundespräsidenten, Staats- u. Finanzminister etc.) in Fachthemen eingeführt, die anhand von interessanten Praxisbeispielen veranschaulicht werden können.
Mit den dabei erworbenen Kenntnissen und Kompetenzen interdisziplinärer Zusammenarbeit erhalten die Referendarinnen und der Referendare ein besonderes Qualifikationsprofil, das sie von künftigen Mitbewerbern deutlich unterscheidet.

Bewerbungsverfahren
Das Land Baden-Württemberg hat 47 Studienplätze an der DHV, die im Rahmen des Zuweisungsverfahrens für die Verwaltungsstation durch die 4 Regierungspräsidien vergeben werden. Gehen mehr Bewerbungen ein, ist für die Zuweisung das Ergebnis des 1. Juristischen Staatsexamen entscheidend.

Ablauf
Das Speyer-Semester beginnt immer zum 01.05 und 01.11. eines jeden Jahres. Davor liegt ein zweiwöchiger Einführungslehrgang, der zentral vom Regierungspräsidium Karlsruhe in Speyer organisiert wird. Aus diesem Grund endet für die Referendarinnen und Referendare die Rechtsanwaltsstation I schon zwei Wochen früher und die Rechtsanwaltsstation II beginnt dafür zwei Wochen früher.
Während der Verwaltungsstation an der DHV Speyer gilt eine Urlaubssperre.

Pflichtprogramm
Im Ergänzungsstudium besteht die Verpflichtung an Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20 Semesterwochenstunden teilzunehmen. Vor dem Hintergrund der Anrechenbarkeit von Studienleistungen und deren gegenseitiger Anerkennung innerhalb Europas empfiehlt die DHV Speyer 22 Semesterwochenstunden zu belegen. Dabei sind mindestens zwei Leistungsnachweise, die die erfolgreiche Teilnahme an einer projektbezogenen Arbeitsgemeinschaft und an einem Seminar bestätigen, zu erbringen. Außerdem besteht eine Teilnahmepflicht an der sog. Landesübung, einer staats- und verwaltungsrechtlichen Übung zur Examensvorbereitung für die Referendarinnen und Referendare aus Baden-Württemberg, die immer freitags stattfindet. Eng an Examensklausuren arbeitend wird hier der Einblick in die besonderen landesrechtlichen Verwaltungsvorschriften vertieft. Die dafür vorgegebenen 30 Stunden werden i.d.R. über 6 Termine auf die drei Monate verteilt und fließen in die Semesterwochenstunden ein. Während des Speyer-Semesters sind die Referendarinnen und Referendare von der Teilnahmepflicht an ihrer Arbeitsgemeinschaft beim Landgericht befreit.

Zeugnis
Über das Studium an der DHV Speyer wird ein qualifiziertes Semesterzeugnis ausgestellt, das die Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen, die dabei belegten Themenschwerpunkte und die erzielten Leistungen ausweist.

Unterbringung/Reisekosten/Trennungsgeld
Für die Unterbringung während des Semesters stehen an der DHV Speyer selbst rund 200 Einzel- und Doppelzimmer in zwei Wohnheimen zur Verfügung. Um einen Platz können sich alle Hörerinnen und Hörer bewerben, die mehr als 100 km (Luftlinie) von Speyer entfernt wohnen. Die Plätze werden ca. 5 Wochen vor Semesterbeginn verlost. Das Hörersekretariat ist auch bei der Suche nach einer privaten Unterkunft behilflich, zudem besteht die Zugriffsmöglichkeit auf eine Online-Zimmerdatenbank.
Nur während des Speyer-Studiums kann eine Reisekostenerstattung bzw. ein Trennungsgeld bis zu max. 150 € pro Monat gewährt werden. Die Abrechnung beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) erfolgt über Vordrucke, die bei den Landgerichten, bei den Regierungspräsidien und dem Portal des LBV (Vordruck Nr. 1231 (PDF, 261 KB) oder Vordruck Nr. 1232 (PDF, 123 KB)) erhältlich sind und die innerhalb eines Monats nach Semesterschluss bei den Regierungspräsidien eingereicht werden müssen.

Weitere Informationen sind auf der Homepage der DHV Speyer externer Link: öffnet in neuem Fenster www.dhv-speyer.de unter der Portalseite Studium, bei den Ausbildungsstellen an den Regierungspräsidien und bei den so genannten Speyer-Botschaftern erhältlich. Die Kontaktdaten der Absolventen der DHV Speyer, die als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, können bei den Regierungspräsidien und bei den Landgerichten erfragt werden.

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